AGB

Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen der modissima GmbH zur Workloft Rheinhessen Eventlocation

Stand  01.08.2020

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der modissima GmbH) zur Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Seminaren, Tagungen, Messen, Firmenfestivitäten, private Veranstaltungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der modissima GmbH. Das Kündigungsrecht des Kunden (im folgenden „Veranstalter“ genannt) bei Verbot der Untervermietung ist ausgeschlossen.

1.3 Veranstaltungen mit Publikum ohne Einladung oder Eintrittskarte in den überlassenen Räumen oder Flächen sind untersagt.  Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der modissima GmbH.

 

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung

2.1 Der Auftrag des Veranstalters erfolgt durch eine verbindliche Zusage in schriftlicher Form, beispielsweise einer Auftrags-E-Mail .

2.2 Nach der Auftragserteilung hat der Veranstalter zehn Werktage Zeit, den Vertrag zu unterschreiben oder den Auftrag per Unterschrift auf dem Angebot schriftlich gegenüber der modissima GmbH zu bestätigen. Sollte dies nicht erfolgen ist der Auftrag automatisch storniert. Der Vertrag wird erst wirksam nach schriftlicher Bestätigung der modissima GmbH.

2.3. Sollte der Veranstalter einen gewerblichen Vermittler oder Organisator eingeschaltet haben, so haften diese zusammen und gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.4. Die modissima GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der modissima GmbH zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, die modissima GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 

 

3. Leistungen, Preise, Zahlungen

3.1 Die modissima GmbH verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und von der modissima GmbH  zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der modissima GmbH zu bezahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der modissima GmbH an Dritte.

3.3 Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.4 Rechnungen der modissima GmbH sind binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die modissima GmbH berechtigt, Zinsen gemäß §288 BGB zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der modissima GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Die modissima GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.6 Alle Zahlungen sind bargeldlos mittels Überweisung zu tätigen. Barzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Zahlungen mit Kreditkarten sind nicht möglich.

 

4. Rücktritt der modissima GmbH

4.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer von der modissima GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die modissima GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ratenzahlungen o.ä. bedürfen der vorherigen schriftlichen Zusage der modissima GmbH.

4.2. Ferner ist die modissima GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt (Vandalismus, Brand, Wasserschaden etc.) oder andere von der modissima GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen:

 – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden;

 – ein Verstoß gegen o. g. Geltungsbereich vorliegt.

 – die modissima GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der modissima gmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der modissima GmbH zuzurechnen ist.

4.3 Die modissima GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.4 Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen die modissima GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der modissima GmbH.

 

5. Rücktritt des Veranstalters

5.1 Der Rücktritt muss per Post und Einschreiben oder  E-Mail an den Geschäftsführenden Gesellschafter der modissima GmbH gesendet werden. Bei Rücktritt des Veranstalters ist die modissima GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete für die Räume und die zugehörige Technik in Rechnung zu stellen. Der Veranstalter ist darüber hinaus, unabhängig von dem Zeitpunkt des Rücktrittes, verpflichtet, sämtliche über die MODISSIMA GMBH beauftragte Fremdleistungen (z.B. Künstler, Veranstaltungstechnik, Caterer, etc.) vollständig zu bezahlen.

5.2 Erfolgt der Rücktritt des Veranstalters  bis drei Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist die MODISSIMA GMBH berechtigt, 15% des Vertragswertes in Rechnung zu stellen sowie 100 % für extern beauftragte Fremdleistungen.

5.3 Erfolgt der Rücktritt des Veranstalters ab drei Monate bis einem Monat vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist die MODISSIMA GMBH berechtigt,30% des Vertragswertes in Rechnung zu stellen sowie 100 % für extern beauftragte Fremdleistungen.

5.4 Erfolgt der Rücktritt des Veranstalters ab einem Monat bis eine Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist die MODISSIMA GMBH berechtigt, 60% des Vertragswertes in Rechnung zu stellen sowie 100 % für extern beauftragte Fremdleistungen.

5.5 Erfolgt der Rücktritt des Veranstalters weniger als eine Woche  vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist die MODISSIMA GMBH berechtigt, 90% des Vertragswertes in Rechnung stellen sowie 100 % für extern beauftragte Fremdleistungen.

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der MODISSIMA GMBH der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1 Eine Änderung der vereinbaren Teilnehmerzahl muss der MODISSIMA GMBH maximal zehn Werktage im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden.

6.2 Mindestabrechnungsbasen sind die jeweils in der Anfrage benannte Teilnehmerzahl. Eine Reduktion der Teilnehmerzahl ist hierauf im Umfang von max. 10% bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die MODISSIMA GMBH ist in diesem Fall zur Anpassung der Teilnehmerpauschale für die restlichen 90% der Teilnehmer berechtigt. Der Umfang zur Anpassung der Teilnehmerpauschale ist im Angebot aufgeführt.

6.3 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

6.4 Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MODISSIMA GMBH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die MODISSIMA GMBH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. Die jeweiligen Kosten sind im Angebot detailliert aufgeführt.

 

7. Personalüberlassung

7.1 Sofern durch die MODISSIMA GMBH Service- oder sonstiges Personal  für den Veranstalter gestellt werden, bleibt die MODISSIMA GMBH für dieses Personal weisungsberechtigt.

 

8. Mitbringen von Speisen und Getränken

8.1 Der Veranstalter bzw. vom Veranstalter beauftragte Dritte darf bzw. dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

9.1 Soweit die MODISSIMA GMBH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die MODISSIMA GMBH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der MODISSIMA GMBH bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der MODISSIMA GMBH gehen zu Lasten des Veranstalters.

9.3 Störungen an von der MODISSIMA GMBH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden.

9.4. Es ist nicht gestattet, illegale Downloads oder Streams zu verwenden. Der Veranstalter erhält, insofern benötigt, für seine Veranstaltung einen eigenen WLAN-Zugang mit Kennwort und verwendet dies eigenverantwortlich in dem gebuchten Zeitraum. Sollten in dem gebuchten Zeitraum Forderungen Dritter entstehen, gibt die MODISSIMA GMBH etwaige Schadensersatzforderungen oder andere Forderungen unverzüglich an den Veranstalter weiter.

 

10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die MODISSIMA GMBH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der MODISSIMA GMBH.

10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die MODISSIMA GMBH berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Desweiteren ist darauf zu achten, dass das Dekorationsmaterial farbecht ist und das Inventar nicht beschädigt wird. Bei Nichteinhaltung werden die Reinigungs- bzw. Reparaturkosten und/oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

10.3 Die mitgebrachten Aufstellungs- Dekorations- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die MODISSIMA GMBH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

 

11. Haftung des Veranstalters für Schäden

11.1 Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden. Diese Regelung gilt auch für das unmittelbare Umfeld des Gebäudes außerhalb.

11.2 Die MODISSIMA GMBH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

11.3 Die im Rahmen der Veranstaltung anfallenden Gebühren und sonstigen Abgaben sind durch den Veranstalter zu begleichen, die ordnungsgemäße und rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei den betreffenden Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Veranstalters.

11.4 Das Hausrecht über die Räumlichkeiten verbleiben in jedem Fall bei der MODISSIMA GMBH. Die MODISSIMA GMBH behält sich vor, im Einzelfall Gäste, denen sie in der Vergangenheit ein Hausverbot erteilt hat, von der Veranstaltung auszuschließen bzw. diesen keinen Einlass zu gewähren.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen. Diese müssen in jedem Fall dokumentenecht sein.

12.2 Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

12.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der MODISSIMA GMBH.

12.4 Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

modissima GmbH

Binger Str. 20
D-55263 Ingelheim

Telefon 06132 4229630

Geschäftsführender Gesellschafter:

Karin Gallois

Handelsregister Mainz HRB 22598
USt-ID-Nr.: DE 163 785 587  Steuer-ID: DE 163 785 587

Mainzer Volksbank eG
IBAN: DE34 5519 0000 0830 7750 11 BIC: MVBMDE55

 

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